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Elternrat der Grundschule Neugraben

Vorstellung

Wir sind engagierte Elternteile aus allen Klassenstufen, die mit ihrer Arbeit dazu beitragen möchten, den Schulalltag aller Kinder positiv mitzugestalten. Gemäß dem Hamburger Schulgesetz wirken wir als Bindeglied zwischen Eltern, Schulleitung und Lehrkräften bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule mit. Insbesondere möchten wir die gute Kommunikation unserer Schule pflegen und ausbauen sowie weitere Eltern zur Mitarbeit motivieren.

Der Elternrat wird zu Beginn des Schuljahres auf der Elternvollversammlung von den Klassenelternvertretern gewählt: Mitglieder werden auf drei Jahre gewählt, Ersatzmitglieder zunächst für ein Jahr. Der Elternrat entsendet seine Vertreter in die Schulkonferenz der eigenen Schule sowie in den Kreiselternrat.

Im Elternrat geht es um Fragen der gesamten Schule - sowohl um die Inhalte und die Sicherung der Qualität des Unterrichts, die Wirkung der Schule nach außen (inklusive ihres Leitbildes), die Arbeit im Spannungsfeld der Vorgaben und Richtlinien der Schulbehörde und den besonderen Standortbedingungen der Schule, als auch um die Planung von und die Mitarbeit bei Schulveranstaltungen und anderen relevanten Projekten.

Der Elternrat informiert die Eltern auf dem Weg über die Klassenelternvertreter/innen, über aktuelle Fragen und Entscheidungen.

Die Elternratssitzungen sind schulöffentlich - das heißt, alle Eltern der Schule sind jederzeit herzlich zur Teilnahme eingeladen! Es wäre wünschenswert, wenn an jeder Sitzung des Elternrats mindestens ein Elternvertreter aus jeder Klasse anwesend sein könnte, um den reibungslosen Kommunikationsfluss sicherzustellen.

Wir stehen im Dialog mit Eltern, Schulleitung und Lehrkräften, darüber hinaus mit der Leitung der GBS sowie gegebenenfalls mit anderen Einrichtungen. Wir unterstützen bei relevanten schulinternen Anliegen und ergreifen die Initiative.

Unser Elternrat im Schuljahr 2020/ 2021

Martina Gavrilas 2c
Kirstin Hadler 4a
Alexandra Kuhrwahl 4b
Sven Blum 4b
Sabine Güngör 2b
Tanja Jacobsen 3d
Margarita Konradi VSKb
Barbara Kutz 2b
Henning Langenbach 1a
Oliver Schiemann 3a
Tammy Schlösser 1f
Anke Stieber 4a
Nicole Kayaalp 1e (Ersatzmitglied)
Andreas Lange-Schmidt 2f (Ersatzmitglied)
Gruppenfoto

Kontakt:
Bitte kontaktieren Sie uns unter der Email-Adresse: elternrat@schulverein-gsn.de .
Gerne können Sie auch im Schulbüro schriftliche oder telefonische Nachrichten für uns hinterlassen.

Elternratssitzungen

Die Sitzungen finden in der Regel jeweils einmal im Monat mittwochs um 19:00 Uhr statt.
Die Termine für die jeweiligen Elternratssitzungen werden auf dieser Seite und als Aushang gegenüber dem Eingang zum Schulbüro bekannt gegeben.
Voll- und Ersatzmitglieder sowie Schul- und Ganztagsleitung erhalten eine Einladung per E-Mail, die ebenfalls ausgehängt wird.
Gerne können sich auch alle interessierten Eltern unter der Email-Adresse elternrat@schulverein-gsn.de mit in den Verteiler für die Einladungen zu unseren monatlichen Sitzungen aufnehmen lassen.

Folgende Termine sind in diesem Schuljahr geplant:

22.09.2021

27.10.2021

24.11.2021

15.12.2021

19.01.2022

23.02.2022

23.03.2022

20.04.2022

18.05.2022

22.06.2022

Aufgaben des Elternrats

§ 72, Hamburger Schulgesetz

(1) An den allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme der Schulen, die ausschließlich nicht mehr schulpflichtige Schülerinnen und Schüler unterrichten, muss, an beruflichen Schulen soll ein Elternrat gebildet werden.

(2) Der Elternrat soll

  1. die Eltern oder die Klassenelternvertretungen über aktuelle Schulfragen und vor wichtigen Entscheidungen der Schulkonferenz oder des Schulvorstands informieren; er kann dazu Versammlungen der Eltern oder der Klassenelternvertretungen einberufen,
  2. mit der Schulleitung, den Lehrkräften und dem Schülerrat bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule zusammenwirken,
  3. sich in der regionalen Öffentlichkeit im Rahmen der von der Schulkonferenz oder dem Schulvorstand vorgegebenen Grundsätze für die Belange der Schule einsetzen.

(3) Der Elternrat wählt die Mitglieder für den Kreiselternrat und die Schulkonferenz oder den Schulvorstand.

(4) Dem Elternrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben vor

  1. Beschlüssen der Schulkonferenz oder des Schulvorstands von grundsätzlicher Bedeutung,
  2. der Zusammenlegung und Teilung von Klassen und Schulstufen oder deren Verlegung an andere Schulen.

(5) Elternrat und Klassenelternvertretung sollen einander in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende oder einzelne vom Elternrat beauftragte Mitglieder sind berechtigt, an Klassen- oder Schulstufenelternabenden teilzunehmen.

Elternratgeber

Hier finden Sie weitere interessante Informationen:

https://www.hamburg.de/bsb/elterninformationen-mitwirkung/6931782/wahlen-der-gremien/

https://www.hamburg.de/bsb/elterninfo/6808178/klassenelternvertretung-mehrsprachig-im-kleinformat/

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